Im Gegensatz zu der Haupt- und Abgasuntersuchung des TÜV ist die Inspektion nicht gesetzlich vorgeschrieben. Beim TÜV wird die Verkehrssicherheit Ihres Fahrzeugs geprüft, die Inspektion hingegen dient als Voraussetzung für die Neuwagengarantie der Fahrzeughersteller und zur Vorbeugung von Mängeln und der Funktionsfähigkeit des Autos.
Voraussetzungen wie Laufleistung und Alter des Fahrzeuges entscheiden, zu welchem Zeitpunkt die Inspektion vorgenommen wird. Die Inspektion Ihres Autos führen wir selbstverständlich nach den Vorgaben der Fahrzeughersteller durch.
Unter anderem prüfen wir Karosserie und Fahrwerk, Reifen und Räder, Bremsen, Motor, Lenkung, Elektrik und Getriebe.
Die Inspektion entscheidet sowohl über den Werterhalt des Fahrzeugs als auch über die Fahrzeuggarantie. Fahrzeughersteller bestehen daher auf eine regelmäßige Inspektion. Sollten die regelmäßigen Inspektionen zu den vorgegebenen Intervallen nicht eingehalten werden, muss man oftmals die Reparaturkosten im Garantieschadensfall selbst bezahlen.
Wie auch die Motordiagnose dient die Inspektion zur Früherkennung und Identifizierung von Mängeln, um teure Folgeschäden und Defekte zu vermeiden. Fahrzeughersteller lehnen die Garantieleistungen ab, wenn Schäden auf nicht durchgeführte Inspektionen zurückzuführen sind.
Verfügt Ihr Fahrzeug über ein modernes Fahrzeugkontrollsystem, werden Sie hierdruch informiert wenn eine Inspektion erforderlich ist.